AGB
AGB
Allgemeines
1
Unternehmensgegenstand von "Satormedia Medientraining und Rhetorik - Mag. Sigrid Sator", kurz "Satormedia" genannt, sind Beratung und Services betreffend Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikations- und Medienmanagement sowie Medien- und Präsentationstraining von Einzelpersonen und Gruppen. Satormedia bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Bedarf auch der Dienste Dritter. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Satormedia gelten ausschließlich diese ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen'. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Satormedia ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen' abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen' unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluß
2
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von Satormedia sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei Satormedia gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Satormedia als angenommen, sofern Satormedia nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass Satormedia den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
3
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Satormedia für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Satormedia ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen und Nebenleistungen von Satormedia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Fremdrechnungen von Subunternehmen werden mit einer Agenturvergütung von 15 % weiterverrechnet.
Alle Satormedia erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Werden Leistung und Entgelt von Satormedia mit einer Steuer oder Gebühr belastet, die erst nach Auftragsbestätigung durch Gesetz oder Verordnung eingeführt wird, kann Satormedia dies dem Kunden in Rechnung stellen.
Kostenvoranschläge von Satormedia sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Satormedia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
Für alle Arbeiten von Satormedia, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Satormedia eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich Satormedia zurückzustellen.
Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung eines Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Satormedia verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
4
Satormedia und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst kann Satormedia schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
5
Alle Leistungen von Satormedia (z.B. Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum von Satormedia. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Satormedia darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich bzw. "im Falle des Internet" durch die österreichische Geschäftseinheit und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Satormedia verbleibt an ihren Leistungen in jedem Fall ein Urheberrecht.
Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Satormedia zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Satormedia außerhalb der vertraglichen Vereinbarung ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Satormedia erforderlich. In diesem Fall gebühren Satormedia und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung. Die unerlaubte Nutzung der Leistungen von Satormedia zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
Kennzeichnung
6
Satormedia ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Satormedia und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Genehmigung
7
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-und sonstige Leistungen von Satormedia sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Satormedia veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Termine
8
Satormedia bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er Satormedia eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Satormedia. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Satormedia.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Satormedia - entbinden Satormedia jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde ebenfalls, die vereinbarten Termine (z.B. Seminare oder Einzeltrainings, Medientraining u.a.) einzuhalten.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Storno bis 10 Werktage vor Termin: keine Kosten
- Storno bis 4 Werktage vor Termin: 50 % des vereinbarten Preises
- Storno 3 Tage und weniger vor Termin: 100 % des vereinbarten Preises.
- Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
- Zur Fristenwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Fax oder Post eingehen.
Zahlung
9
Rechnungen von Satormedia sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten monatliche Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und adäquater Nachfrist nicht nach, ist Satormedia berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Weiters steht Satormedia im Falle einer Honorarschuld des Kunden ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht für vom Kunden beigestellte Unterlagen sowie die Rücknahme bereits erbrachter Leistungen zu.
Gewährleistung und Schadenersatz
10
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Satormedia schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation verpflichtet sich Satormedia im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zur kostenlosen Beseitigung der Mängel. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter
oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Satormedia beruhen.
Haftung
11
Satormedia wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der urheber- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich.
Jegliche Haftung von Satormedia für Ansprüche, die auf Grund einer Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet Satormedia nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Leistung Satormedia selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat Satormedia somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Satormedia daraus entstehen.
Der Kunde stellt Satormedia insbesondere auch dann von Ansprüchen Dritter frei, wenn Satormedia auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat trotz dargelegter Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung. Sollte Satormedia daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Satormedia haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Satormedia keinerlei Haftung. Sofern der Transport dieses Materials und etwaiger Arbeitsergebnisse von Satormedia zu besorgen ist, erfolgt er auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Anzuwendendes Recht
12
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Satormedia und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
13
Erfüllungsort ist Seekirchen, Gerichtsstand ist Salzburg.